

AGB liveTour
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JTcommerce KlG, Neubergstrasse 4, 8247 Flurlingen, nachfolgend LiveTour genannt, sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen, zwischen LiveTour und deren Auftraggebern.
1.2 Mit Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages oder Annahme des Angebotes gelten diese Bedingungen als angenommen. Allfällige AGB von Auftraggebern werden hiermit explizit ausgeschlossen.
1.3 LiveTour ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils aktuelle Version auf der Homepage www.livetour.ch.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote auf der Homepage sind unverbindlich. Elektronische Anfragen sind nur verbindlich, wenn diese durch LiveTour schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden oder Zusagen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. LiveTour ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Sofern eine Offerte erstellt wird, ist diese während 30 Tagen gültig.
2.2 LiveTour ist berechtigt, sich für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlicher Erfüllungsgehilfen zu bedienen. In diesem Falle werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
2.3 Sollte LiveTour durch den Auftraggeber in der Durchführung des Auftrages verzögert oder behindert werden, insbesondere durch das nicht rechtzeitige Bereitstellen der notwendigen Informationen, kann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangt werden, oder LiveTour kann sich vom Auftrag zurückziehen. Die vereinbarte Lieferfrist gemäss Offerte verlängert sich entsprechend dem Mehraufwand. LiveTour ist sodann nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden.
3. Preise
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer.
3.2 Vom Auftraggeber gewünschte Zusatzleistungen im Zuge der Durchführung der Arbeiten, können zu seinen Lasten gehen. Geringe Änderungswünsche sind im Preis mit enthalten.
3.3 Allerdings können erhebliche Änderungswünsche in der Gebäudearchitektur oder Änderungen nach Freigabe der erbrachten Leistungen zu einer zusätzlichen Vergütung führen. LiveTour wird dieses dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich oder mündlich anzeigen und den Mehraufwand begründen.
4. Leistungserfüllung und Abnahme
4.1 LiveTour bietet die folgenden Leistungen an:
• Begehbare 3D Tour durch Wohnung/Haus
• Interaktive 3D Tour durch Wohnung/Haus
• Weitere 3D Architekturvisualisierungen
• Weitere Dienstleistungen wie Social Media Marketing
4.2 Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Durchführung des Auftrages, wie z.B. Pläne, Abbildungen, Materialkonzepte, Zeichnungen etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollten diesbezüglich Unterlagen fehlen, besteht kein Anspruch auf einen hohen Detaillierungsgrad sowie allfällige Anpassungswünsche. Bei Anpassungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
4.3 Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. LiveTour überprüft nicht die technische Machbarkeit eines Werkes oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht.
4.4 LiveTour verpflichtet sich, die Arbeiten gewissenhaft und mit größter Sorgfalt auszuführen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit über den Stand der Arbeiten informieren.
Die geschuldete Leistung gilt mit der Übergabe an den Auftraggeber als erbracht.
Die Übergabe erfolgt in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in digitaler Form erhält der Auftraggeber diese per E-Mail oder via Plattform.
4.5 Subjektive oder gestalterische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung besteht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit.
4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von LiveTour gelieferten Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 6 Arbeitstage nach Lieferung, schriftlich bekannt zu geben, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
5. Urheber- und Nutzungsrecht
5.1 Die Arbeitsresultate dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von LiveTour weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
5.2 LiveTour überträgt dem Auftraggeber das für den Verwendungszweck erforderliche einfache Nutzungsrecht. Mehrfachnutzungen, z.B. für ein anderes Projekt, bedürfen der Einwilligung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Einwilligung nicht zulässig. Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst über, wenn die Vergütung in voller Höhe bezahlt wurde. Ausführungsvorschläge des Auftraggebers oder dessen Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
6. Vergütung und Fälligkeit
6.1 Die Vergütung für die erbrachte Leistung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien (Angebot, Auftragsbestätigung) und ist fällig, sobald die Übergabe an den Auftraggeber in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde, erfolgt ist. LiveTour ist jederzeit berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Teilzahlungen oder entsprechende Sicherheiten vom Auftraggeber zu verlangen, sowie Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
6.2 Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Dies gilt auch für Abschlagsrechnungen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist LiveTour berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen i.H. von 5% fällig. Weiterhin ist LiveTour berechtigt, die fälligen Zahlungen für den Auftraggeber kostenpflichtig rechtlich einzufordern.
6.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist LiveTour ebenfalls berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder jede weitere Leistung einzustellen. Für Folgeschäden übernimmt LiveTour keine Haftung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Werke (CAD-Pläne, Visualisierungen, digitalen Modelle etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LiveTour. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Hiernach besteht für den Auftraggeber ein unbegrenztes Nutzungsrecht. Allerdings hat er nachträgliche Veränderungen der Darstellung durch Ihn oder Dritte kenntlich zu machen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt LiveTour von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 LiveTour haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, aus welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
8.2 Beanstandungen technischer Art sind LiveTour sofort, d.h. 6 Arbeitstage nach Übergabe der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Danach gilt die Leistung als mängelfrei erbracht. LiveTour ist berechtigt, geschuldete Gewährleistungen durch Nachbesserung zu erbringen. Mehrmalige Nachbesserung ist zulässig.
8.3 LiveTour hostet seine Touren während einer Laufzeit von 12 Monaten. Danach besteht keine Gewähr mehr auf den Zugriff. Auf Wunsch hin wird dem Auftraggeber der Quellcode bei der Übergabe aller Unterlagen zugestellt. Danach besteht keine Gewähr mehr auf die Zustellung dieses.
9. Datenschutz
9.1 LiveTour ist im Sinne des Datenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der
Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung
weiterzugeben.
10. Gerichtsstand und Recht
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Andelfingen. Es gilt das Recht der Schweiz.
sollten eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Datum: Dezember 2022